Fahrräder die „Im Kundenauftrag „ angeboten werden befinden sich im Eigentum einer Privatperson, die mich mit der Vermittlung des Verkaufs beauftragt hat. Der wesentliche Unterschied besteht darin, das ein Privatverkäufer unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Es gilt also gekauft wie besehen. Dein Vertragspartner ist in diesem Fall der Privatverkäufer, ich bin lediglich Vermittler des Geschäfts.
Defekte „Bastlerräder“ sind etwas für den Flohmarkt..
Vom Typ her kommt jedes Fahrrad infrage, egal ob Kinderrad, Trekkingrad oder E-Bike, auch Fahrradanhänger werden oft gebraucht gesucht.
Wichtig:
Um dem Verkauf gestohlener Räder vorzubeugen, muß sich jeder Verkäufer ausweisen. Falls noch vorhanden, bring die Originalrechnung mit. Das erleichtert auch die Wertermittlung. Gelegentlich erfolgt ein Abgleich der Daten angebotener Fahrräder mit den Diebstahlsanzeigen bei der Polizei
Informationen für Käufer
Alle angebotenen Räder werden von mir begutachtet. Offensichtliche Mängel, die die Sicherheit und Funktion betreffen, werden behoben, bevor das Fahrrad in den Verkauf geht
Kann ich sicher sein, kein gestohlenes Rad zu kaufen?
Ich habe oben in den Verkäuferinformationen einige Maßnahmen aufgeführt um Diebe möglichst abzuschrecken (Ausweispflicht, Datenabgleich mit der Polizei)
Eine Garantie, das alles in Ordnung ist, kann ich aber nur auf die Räder aus Eigenbestand geben.
Die aktuellen Angebote findest Du hier im ebay Kleinanzeiger